Salzstock Gorleben
Der rechtliche Stand der Dinge
Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Oktober 2000 ein Moratorium für die Erkundungsarbeiten in Gorleben erlassen. Das Moratorium, d. h. die Unterbrechung der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben, basierte auf der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2000. Sie enthielt zu Gorleben folgende Aussage: "Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre, unterbrochen." Diese Vereinbarung ist im Jahr 2002 ins Atomgesetz aufgenommen worden.
Das Moratorium endete im Oktober 2010 und zu genau diesem Termin (1. Okt.) haben es die schwarz-gelbe Bundesregierung und Bundesumweltminister Röttgen aufgehoben. Seit dem werden die unterirdischen Arbeiten im Salzstock Gorleben fortgesetzt.
Der fachliche Stand der Dinge
Ziel und Zweck dieses Moratoriums war die Erkenntnis, dass es unabhängig vom Salzstock Gorleben unbedingt notwendig war, allgemeingültige Sicherheitskriterien und Anforderungen an die Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu entwickeln und festzulegen. Ohne Kriterien und Anforderungen, wie denn die Lagerung von Atommüll über einen Zeitraum von einer Million Jahren sicher für Mensch und Umwelt zu erfolgen habe, und damit eine Klärung der Anforderungen, die an ein unterirdisches Endlager zu stellen sind, macht es selbstverständlich keinen Sinn, konkrete Endlager zu untersuchen.
Trotz zahlreicher Sicherheitsbedenken wird seit der Aufhebung des Moratoriums nun weiterhin ausschließlich der Standort Gorleben erkundet.
Noch 1998 stellten Bündnis90/Die Grünen und die SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung fest, dass das bisherige Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat. Auf dieser Basis setzt der damalige Umweltminister Jürgen Trittin im Februar 1999 den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlager (AkEnd) ein, der die Grundlagen für das neue Endsorgungskonzept erarbeiten soll. Das Gremium soll a.) einen Kriterienkatalog zur Standortwahl in unterschiedlichen geologischen Formationen und b.) ein geeignetes Suchverfahren mit voller Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten.
Der AkEnd legt im Dezember 2002 seinen Abschlussbericht vor. Eine fachliche Bewertung der Ergebnisse durch das Bundesumweltministerium ist bis heute nicht erfolgt.
Noch während der AkEnd arbeitet, kommt es zu der Konsensvereinbarung im Juni 2000. Dort stellt die Bundesregierung in der Anlage 4 überraschend fest: „Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen.“ Damit machten SPD und Grüne eine überraschende Kehrtwendung in ihrer Haltung zum Endlager Gorleben. Sämtliche zuvor vertretenen Argumente über die zu Tage getretenen Mängel des Salzstocks in Gorleben werden mit dieser Erklärung aufgegeben.
Allerdings erklärte die Bundesregierung, nach Alternativen für die Erkundung des Salzstocks in Gorleben Ausschau zu halten. Dabei sollten andere Standorte mit anderen Wirtsgesteinen (Ton, Granit) für die unterirdische Lagerung gesucht werden. Bis heute ist in dieser Frage nichts geschehen.
Zur Entscheidung, Gorleben als Standort zu benennen, gibt es hier mehr Informationen


