Besserer Schutz vor Schikane

Anti-SLAPP: Die EU geht gegen Klagen zur Einschüchterung von Medien und Zivilgesellschaft vor

09. April 2024
Robin Wood
Verschiedenes
Ute Bertrand
Blog

Das macht Mut: Die EU geht gegen Klagen zur Einschüchterung von Medien und Zivilgesellschaft vor. Zu diesem Zweck hat sie im März dieses Jahres eine neue Richtlinie verabschiedet. Sie richtet sich gegen SLAPPs. Das steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung). Das Kürzel erinnert nicht ohne Grund an das englische Wort „slap“, Ohrfeige. 

Dabei handelt es sich um Klagen gegen Journalist*innen und ebenso mutig recherchierende Aktive von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sowie Whistle-Blower*innen, die von zumeist wohlhabenden Mächtigen, Unternehmen oder Regierungen mit einem Ziel angestrengt werden: ihre Kritiker*innen in langwierige Prozesse zu verwickeln, um sie einzuschüchtern und von weiteren Recherchen und Veröffentlichungen abzuhalten. Diejenigen, denen solche „Ohrfeigen“ in Form von juristischen Angriffen verabreicht werden, kostet es Zeit, Geld und Nerven, sich dagegen zu wehren.

Die neue Richtlinie bietet Schutz vor offensichtlich unbegründeten Ansprüchen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren in juristischen Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. Beklagte können bei Gericht beantragen, solche offensichtlich unbegründeten Klagen abzuweisen. Die Beweislast liegt dann bei den Kläger*innen: Sie müssen beweisen, dass es sich nicht um einen SLAPP handelt. Gerichte können solche Klagen frühzeitiger abweisen. Zudem können sie die Klage führenden Lobbyvertreter*innen, Unternehmen sowie Politiker*innen verpflichten, die Kosten für die Verteidigung der Beklagten zu übernehmen. Unter Umständen tritt auch der Staat mit Beihilfen ein. Die Angegriffenen können Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Und sie sollen sich in jedem EU-Land an eine Stelle wenden können, die sie finanziell und psychologisch unterstützt. Rechtskräftige Urteile über abgewehrte Einschüchterungsklagen sollen leicht zugänglich gemacht werden.

Wie alle EU-Richtlinien muss auch diese nun zunächst von den 27 EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür haben die Staaten zwei Jahre Zeit. „Wir fordern eine rasche Umsetzung der Richtlinie. Dies ist wichtig für die Pressefreiheit und die Demokratie“, sagte Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion. Das sieht ROBIN WOOD ebenso.

Auch die Koalition von Nichtregierungsorganisationen aus Europa, CASE  ("Coalition against SLAPPs in Europe"), die die Richtlinie mit erstritten hat, hat deren Verabschiedung begrüßt. Zugleich hat sie Empfehlungen zur Umsetzung dieses „vielversprechenden Mindeststandards“ gegeben und angekündigt, dies weiter zu überwachen – damit künftig EU-weit möglichst viele Einschüchterungsversuche schnell gestoppt werden.