Atomtransporte ohne Ende – HHLA nennt keinen Termin

04. Juli 2018
Energie
Ute Bertrand
Blog

Die HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) hat auf die Recherchen von ROBIN WOOD reagiert. Per Pressemitteilung vom 2. Juli 2018 bekräftigt das Unternehmen seinen „freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte“ – und schweigt weiterhin zum entscheidenden Knackpunkt: dem Termin, ab wann die Kernbrennstoff-Transporte eingestellt werden.

Was aber ist eine Selbstverpflichtung wert, die nicht einmal den Termin enthält, ab wann sie umgesetzt wird?

Die HHLA informiert nicht darüber, welche „Vereinbarungen“ sie zum Transport von Kernbrennstoffen mit wem getroffen hat und bis wann weiter erfüllen will. Unabhängige Kontrollen? Sind nicht vorgesehen, ebensowenig Konsequenzen bei Verstößen.

Die Überschrift der HHLA-Pressemitteilung lautet "HHLA bekräftigt freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte". In der Verzichtserklärung geht es jedoch ausschließlich um Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes. Stoffe wie Uranerzkonzentrat und nicht angereichertes Uranhexafluorid fallen nicht unter diese Definition; beides sind jedoch radioaktive Zwischenprodukte auf dem Weg zur Produktion von Brennelementen für Atomkraftwerke.

Die Selbstverpflichtung der HHLA – grad einmal fünf Zeilen kurz – ist inhaltlich völlig ungenügend und trotzdem im Sinne ihrer Autoren ein guter Schachzug: Sie simuliert Aktivität, sorgt für Zeitgewinn und suggeriert der Öffentlichkeit, die rot-grüne Regierung habe den Atomumschlag am Hamburger Hafen gestoppt. Das ist leider mitnichten der Fall. Auch der Umschlag von Kernbrennstoffen durch die HHLA, die sich mehrheitlich im Besitz der Hansestadt befindet, läuft bislang ohne Befristung weiter. Hamburg fungiert weiterhin als zentrales Glied in der Logistikkette zur Versorgung von Atomkraftwerken weltweit.

ROBIN WOOD fordert von der HHLA, den Umschlag von radioaktiven Stoffen zum Zweck des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken sofort einzustellen. Der Senat muss dafür sorgen, dass die Sperrung des Hamburger Hafens für sämtliche Urantransporte verbindlich per Gesetz geregelt wird.