Friedlich und entschlossen für Kohleausstieg und Klimaschutz

Ein Kommentar

25. August 2017
Energie
Philip Bedall
ROBIN WOOD-Energiereferent
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Klimacamp im Rheinland, August 2017
Ende Gelände
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Ende Gelände
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Ruben Neugebauer
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Channoh Peepovicz
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Protest der Kampagne "Ende Gelände" in der Lausitz.
Ruben Neugebauer / jib-collective.net
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Ilias Bartolini
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Paul Levis Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Paul Levis Wagner
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"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Fabian Melber
Blog

Die Gefährdung von Menschen und Infrastruktur schließt sie klar aus – mit friedlichen Blockaden will die Kampagne „Ende Gelände“ vom 24. bis 29. August 2017 gegen die klimaschädliche Braunkohle im rheinischen Revier protestieren. Ihr Handeln begreifen die AktivistInnen dabei in der Tradition des zivilen Ungehorsams der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung.

Mit friedlichem, aber entschlossenem Protest wollen sie gegen die Braunkohle-Industrie im Rheinland angehen. Angesichts der drohenden Klimakatastrophe scheint ihnen das legitim und angemessen. Doch Medien und Politik reagieren auf die Ankündigung des Protests mit rhetorischer und repressiver Aufrüstung. Ziviler Ungehorsam wird als Militanz gebrandmarkt. Im Nachgang von G20 und in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs passt dies ins politische Kalkül. In den Hintergrund tritt dabei, dass viele der heute verfassungsmäßig verbrieften Rechte mit Mitteln des zivilen Ungehorsams erstritten wurden. Der bewusste, friedliche, symbolische Regelübertritt ist damit Teil der Geschichte demokratischer Willensbildung und Rechtsetzung.

Ziviler Ungehorsam gegen Missstände – soziale Ungerechtigkeiten oder existenzielle Gefahren – hat eine lange und bedeutende demokratische Tradition. Auch Mahatma Gandhi oder Martin Luther King griffen diese Form des gewaltfreien Widerstands auf, um für ihre Anliegen einzutreten. Als ein aus Gewissensgründen bewusst und symbolisch vollzogener Verstoß gegen rechtliche Normen zielt ziviler Ungehorsam auf die Beseitigung einer Unrechtssituation. Zugleich betont er ein moralisches Recht auf Partizipation.

In den Augen der „Ende Gelände“-AktivistInnen steht die Kohle-Industrie und die mit ihr verflochtene Politik in krassem Gegensatz zu wirksamem Klimaschutz, demokratischer Energiewende und globaler Gerechtigkeit. Mit dem Verschleppen des Kohleausstiegs trage sie eine Schuld durch Unterlassen. Denn, so heben die AktivistInnen hervor, durch die fortgesetzte Kohleverstromung würden weltweit Millionen von Menschen in ihrer Existenz bedroht. Für „Ende Gelände“ bedeutet „Ungehorsam“ zugleich Berechenbarkeit. Bei ihren klimapolitischen Aktionen legt die Kampagne besonderen Wert auf die Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Die Zerstörung von Infrastruktur und eine Gefährdung von Menschen schließen sie aus.

Früher ein Verbrechen, heute legitim

Doch wie so oft in der Geschichte sozialer Kämpfe werden die, die mit ungehorsamen Mitteln auf Missstände hinweisen verfolgt. Nicht anders steht es mit den Klima-AktivistInnen im Rheinland. Auch zur Hoch-Zeit der Bürgerrechtsbewegung Martin Luther Kings waren die recht-sprechenden Gerichte den eingespielten Konventionen verhaftet – und die stützten eine offen rassistische, ungerechte Gesellschaftsstruktur. Zunehmend verschoben sich Machtverhältnisse und damit die gesellschaftliche Unterstützung für Sklaverei und Rassentrennung. Heute ist die Ablehnung der Sklaverei und der „Rassentrennung“ in Europa und den USA gesellschaftliche Mehrheitsmeinung und gehört zur Staatsräson – von Seiten der Rechtsprechung ist ihre Legitimität unbestritten.

Doch was, wenn der thematisierte Missstand nahezu unumstritten ist? Kann eine Gesellschaft, die selbst die klimaschädliche fossile Industrie problematisiert, AktivistInnen, die „ungehorsam“ dagegen protestieren, verurteilen? Schon heute scheint das Anliegen von „Ende Gelände“ Staatsräson zu sein. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel resümiert: „Ein Weiter-So gibt es nicht. Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts.“ „Ende Gelände“ scheint damit das anzugehen, was die Politik sich bislang schuldig bleibt.

Schlussendlich entscheidet die gesellschaftliche Mehrheit darüber, was als politisch adäquat und legitim gilt und was zu verfolgen ist. Dass von fossilen Energieträgern abgerückt werden muss, wenn die Klimakatastrophe verhindert werden soll, ist gesellschaftlicher Konsens. In den letzten Jahren hat sich diese breit geteilte Überzeugung in der Öffentlichkeit herausgebildet. Immer umfassendere wissenschaftliche Problemanalysen zum Klimawandel haben diese Auffassung untermauert. Renommierte WissenschaftlerInnen raten zu ambitioniertem Handeln. Sogar der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Hans Joachim Schellnhuber, fordert den unmittelbaren Kohleausstieg in Deutschland, da die bisherigen Beschlüsse der Politik nicht ehrgeizig genug seien.

Kann man also vor diesem Hintergrund Menschen negativ anrechnen, wenn sie sich dagegen wehren, sehenden Auges in die Klimakatastrophe zu steuern? Kann man es ihnen negativ anrechnen, wenn sie einen Unterschied zur gegenwärtigen Politik machen und sich der Verschärfung globaler Ungerechtigkeiten entgegenstellen? In der Geschichte sozialer Kämpfe scheint es unausweichlich, dass Rechtsprechung zunächst die verurteilt, die Missstände aufzeigen. Doch auch Gerichte sind in der Lage, die Legitimität des Anliegens anzuerkennen, das klimapolitischem zivilen Ungehorsam zugrundeliegt – dies haben Entscheidungen in ähnlichen Auseinandersetzungen deutlich gemacht.

Freispruch der AktivistInnen: notwendig aber nicht hinreichend

Notwendig wäre es, die Klima-AktivistInnen angesichts ihres legitimen Anliegens freizusprechen. Ihnen geht es um den Schutz eines höheren Gutes – des planetaren Klimas und sozialer Gerechtigkeit. Hinreichend wäre es jedoch vielmehr, auch gegen die Verursacher des eigentlichen Übels vorzugehen. Bislang stehen diese nicht vor Gericht! Dabei treiben sie – die fossile Industrie – mit ihren Kraftwerken den Klimawandel voran, verschmutzen die Luft, zerstören Landschaften und Ökosysteme und Lebensgrundlage und vernichten Sozialraum von Menschen. Dafür werden Konzerne wie RWE, Mibrag und die LEAG in der Lausitz nicht oder aber zu wenig in die Pflicht genommen. Sicherheitsleistungen für die Nachsorge – sei es die Rekultivierung von durch Braunkohletagebau umgepflügten Landschaften oder die Gewährleistung der Folgekosten für Klima und Gesundheit – bleiben oftmals eine Farce. Um es mit Angela Merkels Worten zu sagen: „Ein Weiter-So kann es nicht geben.“