Aktion Messe Hannover Eurotier Tierproduktion

Geldstrafe wegen Fußabdrücken?

Die Protestaktion bei der Messe EuroTier hat ein absurdes Nachspiel

17. November 2017
Wald
Christoph
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Eindrücke von der mündlichen Verhandlung am 14.11.17 in Hannover
ROBIN WOOD
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Am 14. November ging vor dem Amtsgericht Hannover die Verhandlung in erster Instanz gegen zwei UmweltaktivistInnen zu Ende. Sie hatten aus Protest gegen die Messe EuroTier am 15. November 2016 zwei Säulen am Eingang Nord des Messegeländes in Hannover erklettert und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Wald nicht verwursten – Tierfabriken schließen“ gespannt. Angeblich sollen die Säulen dabei durch Fußabdrücke verschmutzt worden sein. Richter Kleinert verurteilte sie daraufhin wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen – ohne nachvollziehbare Beweise. Die AktivistInnen haben bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Zu Beginn des Prozesses rügte die Verteidigung das Verhalten des Richters in der letzten Sitzung am 26.10.2017 sowie seine Stellungnahmen zu den Aussagen der Zeugen des ersten Verhandlungstermins. Danach wurden zwei ZeugInnen der Deutschen Messe AG angehört. Diese konnten wie die Zeugen des ersten Prozesstages nicht bestätigen, dass es Verschmutzungen an den Säulen gegeben hatte. Trotzdem stellte Richter Kleinert das Verfahren nicht ohne Auflagen ein, sondern verlangte, die Angeklagten sollten die Prozesskosten tragen. Dies lehnten die AktivistInnen ab, weil es einer Ersatzbestrafung gleichgekommen wäre!

Die gestellten Beweisanträge der AktivistInnen wurden sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Richter ignoriert. Die AktivistInnen ließen sich davon jedoch nicht beeindrucken und zeigten auf, dass die angeblichen Verschmutzungen nicht in den Bereich der Sachbeschädigung fallen können. Außerdem erläuterten sie die Hintergründe ihrer Aktion, die sich gegen die dramatischen Folgen der Tierproduktion für Klima, Mensch und Tier richtete.

Die Staatsanwältin behauptete, alle ZeugInnen hätten ausgesagt, es habe Fußspuren an den Säulen gegeben und diese seien von den KletteraktivistInnen verursacht worden. Dies war schlichtweg falsch!

Einer der beschuldigten Aktivisten kommentierte die Verhandlung mit den Worten: „Richter Kleinert hat am Anfang des Verfahrens gesagt, dass hier nicht meine politische Überzeugung vor Gericht steht. Durch den Verlauf der Verhandlung bin ich zu der Meinung gelangt, dass ich hier vor Gericht stehe, weil ich meine Meinung auf kreative Art äußere und zwar so, dass sie bestimmten Konzernen auch weh tut.“

Noch während der Urteilsverkündigung äußerten einige ZuschauerInnen im Gerichtssaal ihren Unmut über die Bestrafung der UmweltschützerInnen. Der Richter reagierte mit den Worten: „Hauen Sie doch ab!“